§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs-, Trainings- und Interim-Management-Leistungen, die Beate Peters gegenüber Unternehmen (B2B) erbringt. Sie gelten für Angebote, Aufträge und Verträge, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Beate Peters stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Angebot beschriebene Beratungs-, Trainings- oder Interim-Management-Leistung. Art, Umfang und zeitlicher Rahmen der Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Beate Peters sind freibleibend und verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe eines Auftrags, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Erfolg der Beratung hängt wesentlich von der Mitwirkung des Auftraggebers ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
• rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen,
• benannte Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungsbefugnis bereitzustellen,
• notwendige interne Ressourcen (Zeit, Personal, Zugänge) im vereinbarten Umfang zu sichern.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von Beate Peters und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen
Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar (z. B. Tagessatz, Pauschalhonorar oder Projektpreis), jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten (Reise-, Übernachtungs- und sonstige Auslagen) werden, sofern nicht pauschal im Angebot enthalten, gesondert nach Aufwand berechnet.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
Beate Peters erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen, mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt und auf Basis anerkannter Methoden der Unternehmensberatung. Beratungsleistungen stellen Dienstleistungen dar; geschuldet wird die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
Insbesondere übernimmt Beate Peters keine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass durch die Beratung, Empfehlungen oder erarbeiteten Konzepte bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Umsatz-, Ertrags- oder Effizienzsteigerungen tatsächlich eintreten. Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen sowie die daraus resultierenden unternehmerischen Ergebnisse liegen allein beim Auftraggeber.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
